EU-Kommission kassiert Berichtspflicht in Teilen wieder ein
In den letzten Tagen gab es bereits Gerüchte und geleakte Dokumente, doch jetzt sind die Details bekannt: Die EU-Kommission hat gestern (26.02.2025) ihre Vorschläge für das sogenannte Omnibus-Paket veröffentlicht, das eine Reihe von deutlichen Vereinfachungen für ihre Nachhaltigkeitsgesetzgebung vorsieht. Betroffen sind die CSRD, die EU-Taxonomie und die CSDDD, das Pendant zum deutschen LkSG.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
CSRD
- Der Kreis der betroffenen Unternehmen wird an die Schwellenwerte der CSDDD angepasst: Die Berichtspflicht gilt nur noch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden und mehr als 50 Mio. EUR Umsatz oder 25 Mio. EUR Bilanzsumme.
- Fristverlängerung: Große nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen und kapitalmarktorientierte KMU erhalten zwei Jahre mehr Zeit für die Umsetzung.
- Die ESRS (Datenpunkte) werden überarbeitet und vereinfacht.
- Sektorspezifische Standards, die noch entwickelt werden sollten, werden gestrichen.
- Die mögliche Ausweitung auf eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit ab 2028 entfällt.
EU-Taxonomie
- Diese ist nur noch verpflichtend für „sehr große Unternehmen“, d. h. Unternehmen mit über 450 Mio. EUR Umsatz und über 1.000 Mitarbeitenden.
- Die Angabepflichten sollen um 70 Prozent gekürzt werden.
CSDDD
- Die erstmalige Anwendung wird auf Juli 2028 verschoben.
- Einbezogen werden nur noch direkte Lieferanten anstelle der gesamten Lieferkette.
- Ein Monitoring erfolgt nur noch alle fünf Jahre.
- Die Beendigung der Geschäftsbeziehung als Ultima Ratio entfällt.
Mit den geplanten Gesetzesänderungen verfolgt die EU-Kommission das Ziel, eine Vereinfachung im Bereich des Reportings herbeizuführen. Konkret hat sich die Kommission das Ziel gesetzt, den Verwaltungsaufwand für große Unternehmen um 25 Prozent und für KMU um 35 Prozent zu reduzieren.
Mit dem vorgeschlagenen Gesetzespaket sollen etwa 80 Prozent der bisher berichtspflichtigen Unternehmen aus der CSRD-Berichtspflicht fallen; außerdem sollen indirekte Angabepflichten, etwa für kleinere Unternehmen in den Lieferketten größerer, berichtspflichtiger Unternehmen, entfallen. Die EU-Kommission beziffert die geschätzten Kosteneinsparungen insgesamt auf 6,3 Mrd. Euro.
Die Gesetzesvorschläge werden nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung und Annahme vorgelegt. Sie treten nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Der Omnibus-Entwurf könnte jedoch noch vom EU-Parlament und vom Rat angepasst oder gar gänzlich abgelehnt werden.
Was bedeutet das für Unternehmen und Nachhaltigkeitsverantwortliche?
Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden
Für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden bedeutet das Omnibus-Paket zunächst eine Erleichterung und Reduzierung der Berichtspflichten. Dies soll dazu führen, dass sich die Nachhaltigkeitsverantwortlichen verstärkt strategischen und operativen Aufgaben zuwenden können.
Für die Unternehmen, die zur zweiten Berichtswelle gehören, stellt sich die Frage, wie das Reporting in der Übergangszeit aussehen soll. Wir empfehlen, das Reporting an den aktuellen Stand der Datenverfügbarkeit anzupassen: Wenn diese bereits in vollem Umfang vorhanden sind, sollten sie auch in den Nachhaltigkeitsbericht einfließen. Auch eine Zusammenlegung von Nachhaltigkeitsbericht und Geschäftsbericht ist denkbar, wobei dies natürlich auch erst in den nächsten zwei Jahren erfolgen kann, um sich in den Berichtsjahren jeweils auf eine Veränderung fokussieren zu können.
Sollte die Datenverfügbarkeit noch nicht weit fortgeschritten sein, empfiehlt es sich, eine schlankere Berichtsvariante zu wählen.
Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden
Für Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden entfallen künftig die Berichtspflichten. Für diese Unternehmen gibt es jedoch gute Gründe, dennoch einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen.
Zum einen haben viele Unternehmen in Erwartung der CSR bereits in ihre Nachhaltigkeitsstrategie und -kommunikation investiert und Personal und Know-how aufgebaut. Diese Investitionen und das Know-how sollten nun auch genutzt werden.
Zum anderen können indirekte Effekte wie Wettbewerbsdruck, das Streben nach einer guten Reputation oder der Zugang zu Kapital und besseren Kreditlinien eine weitere Nachhaltigkeitsberichterstattung begünstigen. Für den Kapitalmarkt werden ESG-Informationen weiterhin bedeutsam bleiben.
Zu guter Letzt haben sich einige Unternehmen Ziele gesetzt und den Weg einer nachhaltigen Transformation eingeschlagen, den sie jetzt nicht verlassen sollten. Der Wegfall der Berichtspflicht schafft dafür mehr Spielraum. Statt der vollumfänglichen ESRS können diese Unternehmen auch die weniger umfangreichen VSME, die freiwilligen Berichtsstandards, nutzen.
Warum sich Nachhaltigkeitsberichterstattung trotzdem lohnt?
- 💰 Getätigte Investitionen: Viele Unternehmen haben bereits investiert, und Personal sowie Know-How aufgebaut. Die Investition sollte klug genutzt werden.
- 💡 Verbesserter Zugang zu Kapital: Investoren und Banken legen zunehmend Wert auf Nachhaltigkeitskriterien und koppeln Finanzierungskonditionen an die ESG-Performance.
- 📈 Wettbewerbsvorteil: Nachhaltigkeit wird am Markt als Wettbewerbsfaktor gesehen – das ist nicht bloß eine Phrase.
- 📉 Langfristige Risikominimierung: Nachhaltigkeitsmanagement schafft Bewusstsein für Risiken, die sich gezielt minimieren lassen.
- 🚀 Stärkung der Unternehmensreputation: Unternehmen, die nachhaltig handeln und darüber berichten, verbessern ihren Ruf und können eine starke Markenidentität aufbauen.
Wer in der aktuellen Situation unsicher ist, wie der Nachhaltigkeitsbericht 2025 aussehen soll, für den steht RYZE jederzeit als kompetenter Sparringpartner zur Verfügung.