Sustainability

EmpCo macht klare Ansagen für grüne Aussagen

Datum
29/09/2026

„Umweltfreundlich“, „nachhaltig“, „klimaneutral“. Solche Begriffe sind schnell geschrieben und vermitteln ein gutes Gefühl. Wer jedoch mit Umweltvorteilen wirbt, muss diese nachvollziehbar machen können. Seit dem 27. September 2026 gelten dafür strengere Regeln. Die europäische EmpCo-Richtlinie verändert damit auch den Alltag in der Produkt- und Unternehmenskommunikation. 

Wenn das grüne Versprechen zu groß wird 

Greenwashing beginnt dort, wo das grüne Versprechen größer ist als die tatsächliche Umweltleistung. Dafür braucht es keine bewusst erfundene Geschichte. Schon eine ungenaue Formulierung oder ein einzelner Vorteil, der das gesamte Produkt besser erscheinen lässt, kann einen irreführenden Eindruck erzeugen.


Wie verbreitet problematische Aussagen sind, zeigt eine Untersuchung des europäischen Verbraucherschutznetzwerks CPC. Bei 344 als zweifelhaft ausgewählten Umweltaussagen fehlten in mehr als der Hälfte der Fälle ausreichende Informationen, um ihre Richtigkeit beurteilen zu können. 37 Prozent enthielten vage Begriffe wie „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“. Die EU-Kommission veröffentlichte die Ergebnisse 2020. Sie waren einer der Gründe dafür, sich des Themas „grüne“ Kommunikation anzunehmen. 

EmpCo setzt Regeln für die Nachhaltigkeitskommunikation 

EmpCo steht für „Empowering Consumers for the Green Transition“. In Deutschland sind die Vorgaben zur Umweltwerbung im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, kurz UWG, verankert. Die Richtlinie soll Verbraucherinnen und Verbrauchern fundiertere Kaufentscheidungen ermöglichen. Sie betrifft unter anderem Aussagen über Umwelt- und Klimavorteile („ressourcenschonend“, „umweltverträglich“) sowie Nachhaltigkeitssiegel. Hinzu kommen Vorgaben etwa zur Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten.


Entscheidend ist die Kommunikation gegenüber Kunden und Verbrauchern. Dabei zählt der gesamte Eindruck. Auch Bilder, Symbole, Produktnamen und Logos können eine Umweltbotschaft vermitteln. Ein grünes Blatt neben einem Produktnamen verdient deshalb ebenso Aufmerksamkeit wie der Text darunter. 

Was genau geregelt wird 

Für die Kommunikationspraxis sind besonders diese fünf Punkte relevant. 

  1. Allgemeine Umweltversprechen brauchen eine tragfähige Grundlage. Begriffe wie „grün“ oder „umweltfreundlich“ sind ohne nachweisbare, anerkannte hervorragende Umweltleistung unzulässig. Dafür kommen beispielsweise das EU-Ecolabel oder der Blaue Engel infrage, sofern ihre Kriterien die jeweilige Aussage abdecken. Eine klare, hervorgehobene Konkretisierung auf demselben Medium kann aus einer allgemeinen Aussage eine spezifische machen. Diese muss weiterhin zutreffen und belegbar sein. 
     
  2. Nachhaltigkeitssiegel benötigen eine verlässliche Kontrolle. Zulässig sind Siegel, die auf einem Zertifizierungssystem mit den gesetzlichen Anforderungen beruhen oder von staatlichen Stellen festgesetzt wurden. Ein selbst entworfenes Nachhaltigkeitssiegel, dessen Kriterien allein das Unternehmen kontrolliert, genügt nicht.  
     
  3. Ein Teilvorteil darf nicht für das Ganze stehen. Besteht beispielsweise nur die Verpackung aus recyceltem Material, muss dies auch deutlich gemacht werden. „Verpackung aus 80 Prozent recyceltem Kunststoff“ beschreibt den Vorteil wesentlich genauer als ein unkommentiertes „80 Prozent recycelt“ auf dem Produkt. 
     
  4. Kompensation macht ein Produkt nicht „klimaneutral“. Verboten sind produktbezogene Aussagen über neutrale, verringerte oder positive Treibhausgaswirkungen, wenn sie auf der Kompensation von Emissionen beruhen. Das betrifft beispielsweise ein als „klimaneutral“ beworbenes Produkt, dessen Emissionen durch den Kauft von Zertifikaten ausgeglichen werden. 
     
  5. Gesetzliche Pflichten sind keine besondere Leistung. Anforderungen, die für alle Produkte einer Kategorie auf dem EU-Markt gelten, dürfen nicht als Besonderheit des eigenen Angebots herausgestellt werden. 
     

Auch Zukunftsversprechen verdienen Aufmerksamkeit. Wer etwa mit einem künftigen Klimaziel wirbt, braucht dafür klare und überprüfbare Verpflichtungen sowie einen detaillierten, realistischen Umsetzungsplan. Dazu gehört auch eine regelmäßige Überprüfung durch unabhängige Sachverständige. 

Was Unternehmen jetzt tun sollten 

Am Anfang steht eine Bestandsaufnahme. Welche Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen finden sich auf der Website, in Kampagnen, auf Verpackungen oder in Social Media? Auch Berichte und daraus übernommene Werbeaussagen gehören auf die Prüfliste. Priorität haben nachhaltigkeitsbezogene werbliche Aussagen.


Im nächsten Schritt sollte jede relevante Aussage mit ihrer Grundlage abgeglichen werden. Worauf bezieht sie sich genau? Welche Daten oder Nachweise liegen vor? Decken diese tatsächlich das gesamte Versprechen ab? Je nach Ergebnis lässt sich eine Aussage konkretisieren, mit passenden Informationen ergänzen oder sie muss entfallen.


Um zu vermeiden, dass dieselben Fragen bei jeder Veröffentlichung neu beginnen, sind klare Zuständigkeiten und Freigabeprozesse hilfreich. Marketing und Nachhaltigkeitsmanagement sollten die Nachweise gemeinsam mit den Texten dokumentieren und bei rechtlichen Zweifelsfällen juristische Expertise hinzuziehen. Schulungen und ein Kommunikationsleitfaden erleichtern die Umsetzung im Alltag. 

Welche Folgen Verstöße haben können 

Mitbewerber und anspruchsberechtigte Verbände können gegen unzulässige Aussagen vorgehen. Es drohen Abmahnungen und Unterlassungsverfahren, die mit Kosten und kurzfristigem Änderungsbedarf verbunden sind. Wer später gegen eine abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung verstößt, riskiert zusätzlich Vertragsstrafen.


Unter besonderen Voraussetzungen sind auch erhebliche Bußgelder möglich. Bei bestimmten weitverbreiteten grenzüberschreitenden Verstößen können sie im Rahmen koordinierter Behördenmaßnahmen bis zu vier Prozent des maßgeblichen Jahresumsatzes betragen. Gemeint ist dabei der Umsatz in den betroffenen EU-Mitgliedstaaten. Diese Obergrenze gilt also nicht automatisch für jede ungenaue Umweltformulierung.  


Auch können Greenwashing-verdächtige Claims zu Reputationsschäden führen.  

Wie RYZE mit GLIA und Beratung unterstützt 

Viele Unternehmen stehen vor einer praktischen Herausforderung. Über Jahre sind große Mengen an Inhalten entstanden, die auf unterschiedliche Kanäle und Verantwortliche verteilt sind. Zudem entstehen ständig neue Inhalte, die künftig EmpCo-konform sein sollen. Hier setzt GLIA, der „Green Legal Integrity Assistant“ von RYZE an.


Der KI-Assistent analysiert Berichts-, Website-, PR- und Kampagnentexte auf mögliche Greenwashing-Risiken. Er markiert kritische Formulierungen, weist auf fehlende Daten oder Nachweise hin und schlägt Verbesserungen vor. So lässt sich auch bei umfangreichen Textbeständen gezielter erkennen, wo Handlungsbedarf besteht.


RYZE ergänzt diese Analyse durch Beratung und redaktionelle Unterstützung. Gemeinsam mit den Unternehmen prüfen wir die auffälligen Aussagen, schärfen Formulierungen und entwickeln Leitlinien für die weitere Nachhaltigkeitskommunikation. GLIA unterstützt die Vorprüfung. Die fachliche Bewertung und die erforderliche rechtliche Prüfung sind weiterhin Teil des Prozesses. Bei juristischen Fragen kann anwaltliche Expertise hinzugezogen werden.


So werden aus allgemeinen grünen Versprechen konkrete Aussagen, die verständlich vermitteln, was ein Unternehmen tatsächlich leistet. 

Noch Fragen? Ihre Roadmap in Richtung Nachhaltigkeits- kommunikation

Jannis Benezeder Senior Consultant Sustainability

 

E-MAIL

Das könnte Sie auch interessieren

Sustainability

CSRD-Benchmark-Studie 2025: Status quo im DAX, MDAX und SDAX

 

 

Die CSRD ist da und viele börsennotierte Unternehmen liefern erste Nachhaltigkeits­berichte nach ESRS. Doch wo stehen DAX-, MDAX- und SDAX-Unternehmen wirklich? Welche Best Practices zeichnen sich ab – und wo gibt es noch Nachholbedarf? Unsere neueste Studie, die CSRD-Benchmark, analysiert 135 Berichte – mit klaren Trends, Learnings und Best Practices.

 

 

weiterlesen
Sustainability

Neue EU-Richtlinie bringt Bewegung in ESRS und alternative Standards

 

 

Mit der EU-Richtlinie 2026 verschieben sich die Spielregeln für ESRS und alternative Standards. Wir geben Orientierung, welche Handlungsfelder jetzt relevant sind – für Pflichtberichte und freiwillige Nachhaltigkeits­kommunikation.

 

 

weiterlesen
Sustainability

Whitepaper-Insights: strategische Nachhaltigkeits­kommunikation

 

 

Die Anforderungen der CSRD verändern die Nachhaltigkeitskommunikation grundlegend und führen zugleich zu einer Standardisierung der Inhalte. Viele Unternehmen konzentrieren sich aktuell auf die formale Umsetzung der Vorgaben. Doch was passiert darüber hinaus? 

 

 

weiterlesen
Sustainability

Die Wesentlichkeitsanalyse

 

 

Die Wesentlichkeitsanalyse ist das Herzstück der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie ist ein Verfahren, um zu bewerten, welche potenziellen Nachhaltigkeitsthemen (aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance) für ein Unternehmen die wichtigsten sind. Diese Kernthemen bestimmen als Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse, welche und wie viele Aspekte das Unternehmen im Nachhaltigkeitsbericht erläutert.

 

 

weiterlesen
Sustainability

Nachhaltigkeitsbericht erstellen: mit Strategie zum ersten Report

 

 

Viele Unternehmen sind nächstes und übernächstes Jahr zum ersten Mal verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Was für große Konzerne seit Jahren Routine ist, stellt viele andere Unternehmen vor wichtige Fragen: Was muss berichtet werden? Welche Daten sind relevant? Und wie muss der Bericht aussehen? Wir zeigen auf, mit welcher Strategie der erste Report zum Erfolg wird.

 

 

weiterlesen
Sustainability

Die CSRD ist da: Zeit für Nachhaltigkeitsberichte 2.0

 

 

Am 5. Januar 2023 ist die neue Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU offiziell in Kraft getreten. Das bedeutet in naher Zukunft für viel mehr Unternehmen als bisher neue Herausforderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung, aber auch neue kommunikative Chancen.

 

 

weiterlesen