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Barrierefreiheit: Was sich für geschäftliche Websites ändert

Date
22/02/2024

Im Juni 2025 soll der European Accessibility Act (EAA) in Kraft treten und Barrieren beim Besuchen von Websites für Menschen mit Beeinträchtigungen abbauen. Während sich vorherige Regelungen zumeist nur an öffentliche Stellen richteten, nimmt der EAA ganz gezielt Unternehmen in die Pflicht, ihre Onlinepräsenzen barrierefrei aufzubauen. Wen das betrifft, was man dabei beachten muss und ob man die Anforderungen erfüllt, kann RYZE Digital erklären.

Für Menschen mit Beeinträchtigungen können Websites schwer zu bedienen sein: Fehlende Alternativtexte für Bilder, umständliches Design, unverständliche Texte, automatisch abspielende Videos oder unzureichende Farbkontraste können das Besuchen von Websites unnötig erschweren. Mit dem neuen European Accessibility Act sollen nun Unternehmen in die Pflicht genommen werden, auf diese Umstände zu achten. In Deutschland wird das über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz geregelt. Ab Juni nächstes Jahr müssen manche Unternehmen daher höhere Anforderungen bezüglich Barrierefreiheit erfüllen.


Unternehmen sollten erkennen, dass dies keine unnötige Bevormundung ist, sondern eine Chance, ihre Websites auf den neusten Stand zu bringen. Denn eine barrierefreie Website ist nicht nur ein eindeutiges Zeichen von Inklusion, sondern gut bedienbare und verständliche Websites helfen auch nicht beeinträchtigten Menschen beim Erfassen von Informationen. Viele Kriterien, die an barrierearme oder barrierefreie Seiten gestellt werden, bringen Vorteile für die Suchmaschinenplatzierung sowie die Verweildauer von Website-Besuchenden und sorgen insgesamt für eine bessere User Experience.

Welche Aspekte für die Barrierefreiheit einer Website wichtig sind

Grundlage für eine Bewertung der Barrierefreiheit ist die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Sie ist Teil des Behindertengleichstellungsgesetzes in Deutschland und kann für Websites, Apps und andere elektronisch unterstützte Prozesse angewandt werden. Aus ihr ergeben sich 78 Kriterien in vier Bereichen, nach denen die Barrierefreiheit analysiert werden kann:

Was bedeutet das konkret für Unternehmen? Lesbarkeit und Verständlichkeit der Texte, Alt-Tags bei Bildern, vorlesbare Texte oder Textalternativen, Untertitel bei Videos, adaptives Design, veränderbare Textgröße und die generelle Struktur der Website spielen dabei unter anderem eine maßgebliche Rolle. Grundsätzlich soll Userinnen und Usern die Möglichkeit gegeben werden, die Informationen auf der Website möglichst einfach zu erfassen. Eine adaptive und flexible Website kann zahlreiche Optionen für verschiedene Ein- und Ausgabegeräte bieten und per Screenreader ausgelesen werden oder Inhalte können so aufbereitet werden, dass auch Menschen mit Beeinträchtigungen die Informationen wahrnehmen können.


Je nachdem, wie viele der Kriterien erfüllt sind, können Websites das Rating A, AA oder AAA erhalten, wobei letzteres die höchste Stufe ist. Die Anforderungen gelten in der Regel jedoch nur als erfüllt, wenn die komplette Website barrierefrei ist, nicht nur einzelne Seiten. Das Gleiche gilt für mobile Anwendungen, also Apps.


Welche Kriterien wie genau gewichtet sind, welche Anforderungen technischer und welche inhaltlicher Natur sind und genauere Bestimmungen der Kategorien können Sie in unserem Whitepaper nachlesen. Dort sind alle Informationen an einem Ort gesammelt.

Website-Audit Barrierefreiheit

In unserem Audit zur Barrierefreiheit erfahren Sie, inwiefern Ihre Website die Inhalte des neuen Gesetzes zur Barrierefreiheit bereits einhält und was Sie ggf. noch tun müssen, um die Vorschriften zu erfüllen. Wir kennen das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die zugrunde liegende Barrierefreie- Informationstechnik-Verordnung (BITV) und helfen Ihnen, die richtigen Maßnahmen zu ergreifen.

Download

Für wen gilt die neue Bestimmung zur Barrierefreiheit?

Mit der neuen Bestimmung werden zum 28. Juni 2025 alle privatwirtschaftlichen Anbieter verpflichtet, barrierefreie Angebote zur Verfügung zu stellen, die Produkte und Dienstleistungen anbieten. Das sind unter anderem Telefon- und Messengerdienste, auf Mobilgeräten angebotene Dienste wie Apps, E-Books, Mobilitätsdienstleistungen mit Verkauf von Fahrkarten, Bankdienstleistungen und im Wesentlichen auch der gesamte Onlinehandel. Das betrifft aber nicht nur Amazon, Zalando und Co., sondern jede Art von „elektronischem Geschäftsverkehr“, wie es im Gesetzestext heißt. Falls auf einer Website also materielle oder immaterielle Produkte oder Services angeboten werden, muss diese barrierefrei sein. Das betrifft die Desktop-Version ebenso wie Apps auf dem Smartphone. Nur reine Informationsangebote sind vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ausgenommen.

Beratung zu Code und Content: barrierefrei mit RYZE Digital

Für unsere Kunden bieten wir eine umfangreiche Analyse der gesamten Website an, um verbesserungswürdige Stellen sowohl im Code als auch im Content zu finden. Einige Kriterien brauchen einen Blick unter die Haube, um adäquat getestet werden zu können. Bei Inhalten können wir Texte, Bilder und Videos analysieren, Verbesserungspotenzial erkennen und umsetzen.


Anhand dieser Analyse beraten wir Sie und Ihr Unternehmen sowohl technisch als auch inhaltlich. Wir erstellen einen Report, in dem alle 78 Kriterien für eine barrierefreie Website getestet sind. Wir fassen das in einem Scoring Ihrer aktuellen Website zusammen und erstellen einen konkreten Maßnahmenplan, um mindestens das Level AA zu erreichen.


Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist die ideale Gelegenheit, eine Website zu modernisieren, damit alle Menschen Ihre Dienstleistungen und Produkte besser nutzen können. Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf, damit wir Ihre Fragen klären und sie persönlich sowie individuell beraten können.

Noch Fragen?

Marc Lambauer Director Marketing & Sales

 

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