Für 12.000 Firmen in der EU ist sie bereits seit 2017 „business as usual“, allein in Deutschland wird sie bald für rund 15.000 Unternehmen zur neuen Pflicht: die CSR-Berichterstattung. Wir haben uns die Fakten dazu näher angeschaut, die sich im Verlauf des Jahres 2022 nochmals verändert haben. Denn die breite Einführung erfolgt jetzt doch erst mit dem Geschäftsjahr 2025 und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, schon 2023 – ein kleiner Aufschub, der jedoch nicht zum Trödeln verleiten sollte. Unser Webinar „ESG-Reporting: die Pflicht als Kür verstehen“ zeigte bereits auf, wie sich ein mit Pflichten belegtes Nachhaltigkeitsreporting mit Performance Marketing zusammenbringen lässt. Dem schloss sich unser Webinar zur CSR-Berichtspflicht in mittelständischen Unternehmenganz im Zeichen einer Best-Case-Präsentation an. Einige wichtige Inhalte aus den beiden Webinaren werden hier nachfolgend noch einmal zusammengefasst. Aber zuerst möchten wir den Zusammenhang zwischen CSR, CR und ESG noch einmal genauer beleuchten. 

CSR, CR und ESG gehören zusammen

Ursprünglich ging es bei unternehmerischer Nachhaltigkeit in erster Linie um ethisches Verhalten gegenüber der Gesellschaft, eben um CSR im Sinne von sozialer Verantwortung. Um dem Umweltaspekt ein größeres Gewicht zu geben, spricht man heute auch nur von CR (Corporate Responsibility), ohne den Begriff „social“ explizit hervorzuheben. ESG (Environment Social Governance) mit den entsprechenden Kriterien ist wiederum ein Teil von CSR oder CR. Während letztere das Ideal beschreiben und den Rahmen für die Nachhaltigkeitsagenda vorgeben, steht ESG für die Aktion und die anhand von Parametern messbaren Ergebnisse. CSR oder CR stehen also eher für die qualitative Seite der unternehmerischen Nachhaltigkeit, während ESG die quantitative darstellt. Ohne CSR gäbe es letztlich keine ESG-Parameter.

Die Grundlagen des Nachhaltigkeitsreportings

CSR1_Blogbild_1: Gesetzliche Verankerung der NB

Eine Nachhaltigkeitsberichterstattung ist bereits seit einigen Jahren gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings gilt sie bisher nur für börsennotierte und sehr große Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten. Grundlage ist die 2014 von der EU erlassene Non-Financial Reporting Directive (NFRD). 2017 wurde sie als CSR-RUG (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) in deutsches Recht überführt und betrifft bisher EU-weit die bereits genannten 12.000 Firmen. In naher Zukunft, genauer gesagt ab dem Geschäftsjahr 2025, wird der angesprochene Firmenkreis aber erheblich ausgeweitet und bezieht dann auch viele mittelständische Unternehmen mit ein – in Deutschland allein 15.000 Firmen. Kriterien dafür sind mehr als 250 Beschäftigte und eine Bilanzsumme ab 20 Millionen Euro beziehungsweise ein Umsatz ab 40 Millionen Euro.

Bei den Vorgaben, was berichtet werden muss, ist der Gesetzgeber vergleichsweise vage geblieben. Er hat lediglich fünf Themencluster vorgegeben: Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Als nächstes stellt sich also die Frage, wie man diese nicht finanziellen Fakten berichtet, also welche Standards man als eine Art Inhaltsverzeichnis nutzt. Die EU-Richtlinie verweist dazu auf bestehende Rahmenwerke wie den UN Global Compact mit seinen 17 Sustainable Development Goals oder das Eco-Management and Audit Scheme (EMAS). Für die Berichterstattung selbst werden von berichtspflichtigen Unternehmen schon heute üblicherweise die Leitlinien der Global Reporting Initiative (GRI) oder der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) genutzt, da sie alle geforderten Aspekte abdecken. Es ist davon auszugehen, dass dies auch ab 2025 gilt, wenn deutlich mehr Unternehmen berichten müssen. 

Geschäftsbericht plus Nachhaltigkeitsbericht?

Für die Umsetzung des Nachhaltigkeitscontents ist die Aufnahme einer nicht finanziellen Erklärung in den Lagebericht die absolute Pflicht. Diese muss die sogenannte doppelte Materialität abdecken. Das heißt, das Unternehmen muss seine Nachhaltigkeitsaspekte immer aus zwei Perspektiven darstellen, nämlich aus der ökonomischen sowie aus der sozialen beziehungsweise ökologischen. Daneben besteht die Möglichkeit, zusätzlich zum Geschäftsbericht einen eigenen Nachhaltigkeitsbericht zu veröffentlichen. Dies eröffnet ganz neue Chancen der positiven Imagebildung für das Unternehmen durch spannenden Content, ist aber mit Mehraufwand verbunden. Eine weitere Alternative ist der sogenannte integrierte Geschäftsbericht, bei dem Nachhaltigkeitspunkte direkt mit den entsprechenden Textstellen im Lagebericht verzahnt werden. Der große Vorteil ist hier, dass das Unternehmen schon in der Darstellung zeigt, dass es Nachhaltigkeitsthemen integriert denkt. 

Von der Strategieentwicklung zur Realisierung

CSR1_Blogbild_2: Wesentlichtkeitsanalyse als solide Basis

Unternehmen, die im Hinblick auf die nahende Berichtspflicht aktiv werden wollen, orientieren sich am besten an folgenden fünf Schritten: 

  • Es muss natürlich eine grundsätzliche Bereitschaft im Unternehmen vorhanden sein oder etabliert werden, Nachhaltigkeit ernst zu nehmen und die Voraussetzungen für eine Berichterstattung von der Ökologie bis zu Corporate Citizenship zu schaffen. Eine gute Orientierung geben hier die Sustainable Development Goals (SDG) der UN als externer Referenzrahmen. 

  • Es gilt Ziele festzulegen, die im Umgang mit Nachhaltigkeit erreicht werden sollen, also zum Beispiel die Erarbeitung einer Nachhaltigkeitsstrategie oder die Sensibilisierung der Mitarbeitenden. 

  • Um dem Ganzen eine solide Basis zu geben, ist die Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse entscheidend, die die genannte doppelte Materialität berücksichtigt. Dazu muss eine Stakeholder-Befragung durchgeführt werden, die sowohl die Outside-In- als auch die Inside-Out-Perspektive berücksichtigt. Aus ihr leiten sich die Handlungsfelder ab.

  • Die Handlungsfelder dienen als Grundlage der Nachhaltigkeitsstrategie. Diese Strategie wird in konkrete Nachhaltigkeitsziele verdichtet.

  • Die Nachhaltigkeitsziele finden sich in der Kommunikation wieder. 

Nachhaltigkeitsbotschaften weiterwirken lassen

CSR1_Blogbild_3: Kampagnenplanung

So unterschiedlich die Unternehmen, so verschieden die Stakeholder: Eine angepasste Nachhaltigkeitskommunikation folgt erst den gesetzlichen Regeln und geht dann individuelle Wege – auch im Bereich Owned und Paid Media. Wichtig ist eine passende Kampagnenplanung rund um das Thema Nachhaltigkeit. Die Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsinhalten auf der Home- oder einer Landingpage ist zwar heute fast Standard, aber hier wird auch oft viel Potenzial verschenkt. Denn nur suchmaschinenoptimierte Webseitenerreichen gute Rankings bei Google. Zudem lassen sich soziale Medien wie Twitter und LinkedIn oder ein Newsletter effektiv für Content-Recycling nutzen, um unterjährig immer wieder auf Nachhaltigkeitsinhalte und den -bericht aufmerksam zu machen. 

Nachhaltigkeitsberichterstattung mit RYZE Digital

Nachhaltigkeitsberichterstattung ist nicht nur aufgrund der Gesetzeslage und der dafür erforderlichen aufwendigen Datenerhebung ein komplexes Thema. Ein erfahrener Agenturpartner kann hier sowohl für Einsteiger als auch für Fortgeschrittene sehr hilfreich sein. RYZE Digital beschäftigt sich bereits seit Jahrzehnten mit Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichten – vor allem für große Mittelständler und börsennotierte Konzerne. In den vergangenen Jahren haben wir aufgrund der gestiegenen Anforderungen unser Leistungsportfolio noch einmal gezielt in Richtung Strategieentwicklung, Inhalte-Erstellung und Kampagnenkreation erweitert. Auf diese Weise können wir unseren Kund:innen heute ein Komplettpaket im Bereich Nachhaltigkeit anbieten.

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Marc Lambauer
Director Marketing and Sales
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CSR-Berichterstattung

Aufgrund eines erneuerten Regelwerks zur CSR-Berichterstattung, der sogenannten Corporate Sustainability Reporting Directive (kurz: CSRD), geraten viele Unternehmen in die Berichtspflicht. Die CSRD erweitert die Nachhaltigkeitsberichterstattung und stellt sie auf eine Stufe mit der Finanzberichterstattung. Was man jetzt wissen sollte, erklären wir zusammengefasst in unserem kostenfreien Slide Deck.

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Die CSRD ist da: Zeit für Nachhaltigkeitsberichterstattung 2.0

Am 5. Januar 2023 ist die neue Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU offiziell in Kraft getreten. Das bedeutet in naher Zukunft für viel mehr Unternehmen als bisher neue Herausforderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung, aber auch neue kommunikative Chancen.
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